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AGBs Hermetex GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen über Lieferungen und Leistungen der Hermetex GmbH

 

1. Allgemeines

 

  •   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Verkauf und die weltweite Lieferung von Waren durch die HERMETEX GmbH („HERMETEX“), Opernring 1/R745-748, A-1010 Wien, Österreich, FN 463247 x. Diese AGB gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen, und zwar für alle Lieferungen und Leistungen der HERMETEX.

  •   Sämtliche Angebote und Preisangaben der HERMETEX gelten als freibleibend und unverbindlich. Die Bewerbung von Produkten auf der Website, in Newslettern oder sonstigen Informationen stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise (ohne USt, Zölle und sonstige Gebühren sowie ohne Lieferkosten ab Lager Alt-Nagelberg). Preisanpassungen aufgrund von Sonderverpackungen, Spezifikationen auf Wunsch des Kunden, Versanddispositionen oder sonstiger Bedingungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots waren, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

  •   Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn HERMETEX nach Erhalt einer Bestellung des Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung (postalisch oder per E-Mail) oder eine Lieferung abgesendet hat. Ist ein Vertrag unter Zugrundelegung dieser AGB zustande gekommen, so gelten diese AGB auch für weitere Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn bei diesen nicht auf die AGB Bezug genommen wird.

  •   Sofern für Produkte ein Haltbarkeitsdatum ausgewiesen ist, wird der Kunde diese Produkte nicht über das Haltbarkeitsdatum hinaus anwenden oder an Dritte weitergeben.

  •   Die entgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung der von HERMETEX gekauften Waren durch den Kunden ist grundsätzlich unzulässig. Ausgenommen ist der

Verkauf durch Distributoren oder Händler (siehe Punkt 7.).
 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder in sonstigen

Dokumenten festgehaltene Bestimmungen des Kunden, insbesondere solche, die die Haftung der Vertragsparteien regeln, werden nicht Inhalt der zwischen HERMETEX und dem Kunden abgeschlossenen Verträge, auch wenn solchen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstigen Bestimmungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Lieferung

 

 Die Lieferung der Waren erfolgt ab Lager Alt-Nagelberg ex works (EXW) nach den Bestimmungen der Incoterms 2020, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vorgesehen ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers der HERMETEX auf den Kunden über.

  •   Zustell- und Frachtkosten für die Lieferung werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Vom Kunden gewünschte Express-Zustellungen oder Sonderverpackungen sind Mehrkosten, die dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

  •   Die Lieferung der Waren erfolgt in handelsüblicher Beschaffenheit. Die Waren können in Teillieferungen geliefert und verrechnet werden.

  •   Die von HERMETEX bei Vertragsabschluss genannten Versand- oder Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung. HERMETEX bemüht sich, allenfalls genannte Versand- oder Liefertermine einzuhalten, es können aber keine verbindlichen Zusagen gemacht werden. Die Lieferfrist verlängert sich jedenfalls durch den Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer

Gewalt, sowie durch alle von HERMETEX mit angemessenen Mitteln nicht beeinflussbare Hindernisse. Diese Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Versand- oder Lieferfristen, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Lieferzeitüberschreitungen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

  •   Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist erst bei einer Überschreitung des Versand- oder Liefertermins von zumindest vier (4) Wochen unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest zwei (2) Wochen möglich. Nachfristsetzung und Rücktritt sind mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Teil der Lieferung, hinsichtlich dessen Verzug vorliegt. Allfällige Verzögerungen bei der Lieferung nach der Versendung durch HERMETEX berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. Darüber hinaus bestehen keine aus einem allfälligen Verzug ableitbaren Ansprüche des Kunden.

  •   Im Falle des Rückstritts durch HERMETEX aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (z.B. Zahlungs- oder Annahmeverzug) hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 50% des Nettorechnungsbetrags zu bezahlen.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

 Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung der Ware. Rechnungen sind, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9,2

Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz. Außerdem ist HERMETEX berechtigt, vorprozessuale Kosten, wie insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung zu stellen.

  •   Sind Teilzahlungen vereinbart, tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung nicht rechtzeitig in voller Höhe erfolgt.

  •   HERMETEX behält sich vor, Verträge auch ohne Angabe von Gründen nur mit Lieferung gegen Vorauskasse oder per Nachnahme abzuschließen.

  •   Eine Bemängelung der Lieferungen und Leistungen berechtigt nicht zum Einbehalt von Zahlungen. Eine Aufrechnung mit anderen Forderungen des Kunden gegen die Forderungen der HERMETEX ist ausgeschlossen.

 

4. Eigentumsvorbehalt

 

 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und allfälliger weiterer vom Kunden zu tragenden Kosten im Eigentum von HERMETEX.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts trägt der Kunde das Risiko für die Ware. Solange das Eigentum nicht an den Kunden übergegangen ist, ist dieser nicht befugt, die Waren durch Pfand- oder andere Rechte Dritter zu belasten. Bei Zahlungsverzug hat HERMETEX das Recht zur Sicherstellung der Ware.

 Im Falle der Verarbeitung von im Vorbehaltseigentum stehenden Waren durch den Kunden entsteht Miteigentum im Verhältnis der Wertanteile im Zeitpunkt der Verarbeitung.

 

5. Gewährleistung und Schadenersatz

 

 HERMETEX ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet,

nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht und der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht, zu beheben. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften oder sonstigen Äußerungen, die nicht ausdrücklich zum Bestandteil des Vertrages erklärt wurden, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.

  •   Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Abnahme durch den Kunden. Abweichend von § 924 ABGB ist das Vorliegen von Mängeln vom Kunden nachzuweisen. § 933b ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. Der Gewährleistungsanspruch des Kunden setzt zudem dessen Nachweis voraus, dass HERMETEX eine entsprechende Anzeige tatsächlich zugeht.

  •   Der Kunde hat die Waren sofort nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferungen oder wegen allfälliger Mängel sind HERMETEX sofort nach Empfang der einzelnen Lieferungen spezifiziert schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet wird; gleiches gilt, wenn verdeckte Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Der Mangel ist nach Art und Umfang deutlich zu bezeichnen. Der Kunde hat für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen.

  •   HERMETEX ist im Gewährleistungsfall berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung) selbst zu bestimmen.

  •   Sofern nicht anders vereinbart, sind von der Gewährleistung solche Mängel ausgeschlossen, die aus nicht von HERMETEX bewirkter Anordnung und Verwendung, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. HERMETEX haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

  •   Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung der HERMETEX der Kunde selbst oder ein nicht von HERMETEX ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Waren Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.

  •   Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

  •   Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Kunden wird ausgeschlossen.

  •   HERMETEX haftet mit Ausnahme von Personenschäden für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von HERMETEX ist mit der Höhe des Kaufpreises begrenzt und verjährt nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Der Ersatz von (Mangel- )Folgeschäden, mittelbaren Schäden, sonstigen Sachschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

  •   Eine Haftung für die Eignung der gelieferten Waren und Leistungen für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung für Schäden infolge einer Beratung durch HERMETEX ausgeschlossen,

insofern und insoweit dies gesetzlich zulässig ist. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von HERMETEX verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

6. Datenschutz

  •   HERMETEX verarbeitet als Verantwortlicher folgende Daten des Kunden: Kundennummer, Name, allfällige Firmenbuch- oder sonstige Register- bzw. Identifikationsnummer (wie UID- und Steuernummer), Adresse, Kontaktinformationen (wie Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse), Daten zur Bestellungsverwaltung und Verrechnung (wie Bestelldatum, Produkte, Menge, Preise, Versand- und Rechnungsinformationen), Produktdetails (wie LOT-,

    Chargen- oder Seriennummer, Produktions- und Haltbarkeitsdatum, UDI o.ä.), Fehler, Schäden, Unfälle bzw. Reklamationen im Zusammenhang mit dem Produkt sowie Name und Kontaktinformationen von Kontaktpersonen beim Kunden.

  •   Diese Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  •   Vertragsabwicklung (Art 6 Abs 1 lit b) DSGVO);

  •   Beweissicherung (berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f) DSGVO);

  •   Einhaltung von Verpflichtungen nach den jeweils anwendbaren

    medizinproduktrechtlichen oder sonst einschlägigen Vorschriften, insbesondere nach der Medizinprodukteverordnung, der In-Vitro-Diagnostika-Verordnung, der PSA-

Verordnung und allfälliger europäischer Normen (z.B. EN 149 2001). Dies betrifft bspw. die Verarbeitung zu Zwecken der Marktüberwachung, Rückverfolgbarkeit und des Risikomanagements nach Inverkehrbringen (rechtliche Verpflichtung iSd Art 6 Abs 1 lit c) DSGVO);

  •   Kontaktdaten zu Zwecken der werblichen Kontaktaufnahme per E-Mail, Post, Fax oder Telefon (Einwilligung gemäß Art 6 Abs 1 lit a) DSGVO (Punkt 6.7.) sowie berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f) DSGVO).

  •   HERMETEX erhält diese Daten entweder vom Kunden selbst oder von einem Distributor, über den Waren erworben werden.

  •   Die genannten Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung verarbeitet und aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten längstens sieben (7) Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, sofern im Einzelfall nicht weitergehende Aufbewahrungspflichten bestehen. Zu werblichen Zwecken verarbeitete Kontaktdaten werden bis zum Widerruf der Einwilligung bzw. bis längstens drei (3) Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung oder dem letzten Kundenkontakt verwendet. Daten zur Einhaltung der Verpflichtungen

medizinproduktrechtlicher und verwandter Vorschriften werden für die Dauer des Lebenszyklus der Produkte bzw. allenfalls darüber hinaus, wenn dies zu den oben genannten Zwecken bzw. zur Erfüllung der genannten rechtlichen Verpflichtungen notwendig ist, verarbeitet.

  •   Die oben genannten Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon sind:

  •   Distributoren, die mit der Vertragsabwicklung betraut sind, zu diesem Zweck sowie zur Kontaktaufnahme bzw. zu Zwecken der Marktüberwachung und Rückverfolgbarkeit der Waren nach medizinproduktrechtlichen oder sonst einschlägigen Vorschriften;

  •   Zuständige Behörden, Hersteller und Importeure in Vollzug medizinproduktrechtlicher oder sonst einschlägiger Vorschriften, insbesondere im Rahmen der Vigilanz;

  •   Dienstleister von HERMETEX, die als datenschutzrechtliche Auftragsverarbeiter Kundendaten ausschließlich unter der Weisung von HERMETEX verarbeiten (z.B. zu Hosting-Zwecken oder zum Versand von Newslettern o.ä.).

  •   Versanddienstleister (Post, Frächter, Speditionen etc.) zum Versand bestellter Waren sowie sonstige an der Vertragserfüllung beteiligte Dritte.

  •   Sollten sich die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Daten des Kunden zwischenzeitlich ändern, teilt der Kunde dies HERMETEX umgehend mit. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die betreffend ihn verarbeiteten Daten sowie – im gesetzlichen Ausmaß – auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Weiters besteht ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde.

  •   Der Kunde stimmt zu, von HERMETEX über Produkte und sonstige Angebote per E-Mail oder telefonisch informiert zu werden und dass HERMETEX die dafür notwendige E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu diesem Zweck verarbeitet. Diese Zustimmung ist für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht notwendig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft mittels E-Mail an office@Hermetex.at widerrufen werden.

 

7. Sonderbestimmungen für Distributoren

 Für Verträge zwischen HERMETEX und Kunden, die Waren vertragsgemäß zum

Zweck des Weiterverkaufs erwerben („Distributoren“), gilt Folgendes:

  •   Das Verbot der Weiterveräußerung gemäß Punkt 1.5. kommt für Distributoren nicht

    zur Anwendung.

  •   Distributoren sind auch zur entgeltlichen Weiterveräußerung von Waren berechtigt,

    die gemäß Punkt 4. unter Eigentumsvorbehalt stehen. Dies gilt jedoch nicht für Waren, deren Kaufpreis trotz Fälligkeit vom Distributor nicht zur Gänze bezahlt wurde. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Distributor tritt der Distributor HERMETEX alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab, auch wenn die Vorbehaltsware verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde. Der Distributor ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Zession verständigt oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Distributor HERMETEX die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen

und dem Drittschuldner Mitteilung von der Zession zu machen. Im Falle einer Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Distributor verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der HERMETEX hinzuweisen und HERMETEX unverzüglich zu verständigen. Bei Zahlungsverzug des Distributors ist HERMETEX berechtigt, den Kunden des Distributors von der Zession zu informieren und Zahlung an HERMETEX zu verlangen.

 Distributoren stellen sicher, dass der Weiterverkauf der Waren von HERMETEX ausschließlich unter vertraglicher Zugrundelegung und Akzeptanz von auf die jeweiligen Waren bzw. deren Nutzung anwendbaren Nutzungs- oder sonstigen Bedingungen erfolgt.

 

8. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  •   Erfüllungsort ist Wien.

  •   Sämtliche unter diesen AGB geschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen

    österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des

    UN-Kaufrechts.

  •   Zur Entscheidung aller aus oder im Zusammenhang mit einem diesen AGB

    unterliegenden Vertragsverhältnis zwischen HERMETEX und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten – ein-schließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz der HERMETEX ausschließlich zuständig.

 

9. Sonstiges

 

 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

  •   Die Vereinbarung von Abweichungen von diesen AGB und Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

  •   Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von HERMETEX mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

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